Der ewige Streit um die richtige Definition
Beispiel für eine korrekte und praxisnahe Definition

Vorzeigen der Geschlechtsteile (Penis, Vagina, Brüste, Gesäß) mit dem Ziel, sexuelle Erregung zu erreichen, während ein Zuschauer an diesem Schauspiel Interesse zeigt. Das Besondere dieses Verhaltens liegt darin, daß es sich erstens um einen sexuellen Kontakt auf Distanz handelt, wobei in den meisten Fällen der Passant diese Konfrontation nicht erwartet, und zweitens werden unbekannte Zuschauer (Männer, Frauen und Kinder) bevorzugt. Exhibitionisten können sowohl Männer als auch Frauen sein. Darunter befinden sich auch homosexuelle oder lesbische Exhibitionist/Innen. Gleichgeschlechtliche Neigungen schließen die Lust am Zeigen nicht aus. Exh. Handlungen im Sinne des § 183 StGB (Strafgesetzbuch) gelten als krankhaft und als Sucht (es ist weder das eine noch das andere), weil sie von der Gesellschaft als abnorm empfunden, kriminalisiert und geächtet werden. Zudem werden Statistiken verbreitet, nach denen der E. zu sexuellen Übergriffen neigt, also zu gewalttätigen Sexualstraftaten. Dies mag in Einzelfällen zutreffen, dann aber nicht im direkten Zusammenhang mit dem Verlangen, sich zeigen zu müssen. Hier muss unbedingt differenziert werden.

ExhibitionistInnen sind oft durchaus in der Lage, normalen Geschlechtsverkehr auszuüben und befinden sich mitunter im ehelichen Status. Die weitverbreitete Ansicht, Exhibitionisten würden ihre sexuelle Lust aus dem Erschrecken ihrer Betrachter/Innen gewinnen, Angst oder Panik könne die Erregung steigern, ist nicht richtig. Ängste oder Schrecksituationen entstehen oft, weil sich der Exhibitionist aus Angst vor juristischen Folgen verstecken muss und somit seine Zurschaustellung "aus heiterem Himmel" vornimmt. Viele vermuten bei der Frage nach der Ursache für die Zeigelust eine sehr strenge und lieblose Erziehung im Kindesalter sowie Schüchternheit und Kontaktarmut. All diese Faktoren sind unzutreffend, wie sich immer wieder in Gesprächen mit Betroffenen zeigt. Exhibitionismus ist nichts anderes als eine sexuelle Präferenz, wie wir sie aus vielen anderen Ausrichtungen her kennen. Und weil die männliche Zeigelust in der Bevölkerung geächtet wird, werden die unsinngisten Definitionen verbreitet, die nichts anderes zum Ziel haben, als den Betroffenen zu dämonisieren und zu kriminalisieren. Die Pönalisierung des Exhibitionismus ist Folge einer in Jahrhunderten gewachsenen Dämonisierung der Sexualität, deren besonders krasse Form wir in unserer Kultur dem Christentum verdanken.


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