Der ewige Streit
um die richtige Definition
Beispiel für eine korrekte und praxisnahe Definition
Vorzeigen der Geschlechtsteile (Penis, Vagina, Brüste,
Gesäß) mit dem Ziel, sexuelle Erregung zu erreichen, während ein Zuschauer an
diesem Schauspiel Interesse zeigt. Das Besondere dieses Verhaltens liegt darin,
daß es sich erstens um einen sexuellen Kontakt auf Distanz handelt, wobei in
den meisten Fällen der Passant diese Konfrontation nicht erwartet, und zweitens
werden unbekannte Zuschauer (Männer, Frauen und Kinder) bevorzugt.
Exhibitionisten können sowohl Männer als auch Frauen sein. Darunter befinden
sich auch homosexuelle oder lesbische Exhibitionist/Innen. Gleichgeschlechtliche
Neigungen schließen die Lust am Zeigen nicht aus. Exh. Handlungen im Sinne des
§ 183 StGB (Strafgesetzbuch) gelten als krankhaft und als Sucht (es ist weder
das eine noch das andere), weil sie von
der Gesellschaft als abnorm empfunden, kriminalisiert und geächtet werden.
Zudem werden Statistiken verbreitet, nach denen der E. zu sexuellen Übergriffen
neigt, also zu gewalttätigen Sexualstraftaten. Dies mag in Einzelfällen
zutreffen, dann aber nicht im direkten Zusammenhang mit dem Verlangen, sich
zeigen zu müssen. Hier muss unbedingt differenziert werden.
ExhibitionistInnen sind oft durchaus in der Lage, normalen Geschlechtsverkehr
auszuüben und befinden sich mitunter im ehelichen Status. Die weitverbreitete
Ansicht, Exhibitionisten würden ihre sexuelle Lust aus dem Erschrecken ihrer
Betrachter/Innen gewinnen, Angst oder Panik könne die Erregung steigern, ist
nicht richtig. Ängste oder Schrecksituationen entstehen oft, weil sich der Exhibitionist aus Angst vor
juristischen Folgen verstecken muss und somit seine Zurschaustellung "aus
heiterem Himmel" vornimmt. Viele vermuten bei der Frage nach der Ursache
für die Zeigelust eine sehr strenge und lieblose Erziehung im Kindesalter sowie
Schüchternheit und Kontaktarmut. All diese Faktoren sind unzutreffend, wie sich
immer wieder in Gesprächen mit Betroffenen zeigt. Exhibitionismus ist nichts
anderes als eine sexuelle Präferenz, wie wir sie aus vielen anderen
Ausrichtungen her kennen. Und weil die männliche Zeigelust in der Bevölkerung
geächtet wird, werden die unsinngisten Definitionen verbreitet, die nichts
anderes zum Ziel haben, als den Betroffenen zu dämonisieren und zu
kriminalisieren. Die Pönalisierung des Exhibitionismus ist Folge einer in
Jahrhunderten gewachsenen Dämonisierung der Sexualität, deren besonders krasse
Form wir in unserer Kultur dem Christentum verdanken.
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Definitionen