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Immer wieder taucht die Frage auf, auf welcher gesetzlichen Grundlage Exhibitionisten verurteilt werden. Und nicht zuletzt stellt sich die Frage, weshalb es ausschließlich Männer sind, die strafrechtlich verfolgt werden. Das Strafgesetzbuch beinhaltet hierzu folgende Texte:

§ 183  Exhibitionistische Handlungen

(1)  Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)  Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3)  Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4)  Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.  nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2.  nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 3 Nr. 1 bestraft wird.

Quelle:
http://www.eufi.de/gesetze/stgb/p183.htm


§ 183 a  Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Quelle:
http://www.eufi.de/gesetze/stgb/p183a.htm

Unfaßbar, wie manche Richter den Wortlaut des § 183 StGB auf ihre Weise interpretieren und danach urteilen:

>> Unter Zeugen sprach der Richter nach seiner Beratungspause:
'Der §183 findet auch Anwendung bei einem nicht erigierten Penis, wenn das weibliche Gegenüber die Situation als sexuell empfindet, so findet der §183 seine Anwendung' <<

Wenn das so weitergeht, brauchen wir bald keine Gesetze mehr (Anarchie wäre die Alternative), dann wird nur noch nach den "Empfindungen" des Gegenübers entschieden! Und dieses "Gegenüber" sind meist Frauen, die vor Gericht hundertprozentig von sexuellen Empfindungen sprechen würden, um dem Exhi die Höchststrafe zuteil werden zu lassen!

Für "Waldfkk"ler, die sich öffentlich nackt zeigen, jedoch keine sexuellen Absichten haben, würde solch eine Urteilsbegründung das AUS bedeuten. Jeder (zweite) Nackte würde als Exhibitionist vor den Kadi gezerrt. Die meisten Frauen arbeiten ja eindeutig darauf hin, wenn man die Erfahrungenswerte von Exhibitionisten zugrundelegt! Sogar in einem FKK-Ghetto könnte dies passieren, wenn eine Frau (beipielsweise nur aus Rache wegen eines Nachbarstreits etc.) aussagt, sie habe den Eindruck gehabt, der nackte Mann sei ihr wegen rein sexueller Absichten begegnet. Toll, wie man heutzutage Rechtsbeugung in Deutschland betreiben und einen Gesetzestext so manipulieren kann, daß er dem Ansinnen des weiblichen Geschlechts gerecht wird.

Schauen Sie auch in den dazugehörigen Artikel von Dr. Peter Niehenke

Richtersprüche sind wie Naturkatastrophen:
Man muß lernen, mit ihnen zu leben

 

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