- chronologisch geordnet -
Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgenden Schriftverkehr mit dem Nieders. Ministerium der Justiz bitte ich zur Kenntnis zu nehmen und an die Ministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin unbedingt weiterzuleiten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichem Gruss Achim F.
Was ist Exhibitionismus wirklich? Vorzeigen der Geschlechtsteile (Penis, Vagina, Brüste, Gesäß) mit dem Ziel, sexuelle Erregung zu erreichen, während ein Zuschauer an diesem Schauspiel Interesse zeigt. Das Besondere dieses Verhaltens liegt darin, daß es sich erstens um einen sexuellen Kontakt auf Distanz handelt, wobei in den meisten Fällen der Passant diese Konfrontation nicht erwartet, und zweitens werden unbekannte Zuschauer (Männer, Frauen und Kinder) bevorzugt. Exhibitionisten können sowohl Männer als auch Frauen sein. Darunter befinden sich auch homosexuelle oder lesbische ExhibitionistInnen. Gleichgeschlechtliche Neigungen schließen die Lust am Zeigen nicht aus. Exh. Handlungen im Sinne des § 183 StGB (Strafgesetzbuch) gelten als krankhaft und als Sucht, weil sie von der Gesellschaft als abnorm empfunden, kriminalisiert und geächtet werden. ExhibitionistInnen sind oft durchaus in der Lage, normalen Geschlechtsverkehr auszuüben und befinden sich mitunter im ehelichen Status. Die weitverbreitete Ansicht, Exhibitionisten würden ihre sexuelle Lust aus dem Erschrecken ihrer BetrachterInnen gewinnen, Angst oder Panik könne die Erregung steigern, ist nicht richtig. Ängste entstehen oft, weil sich der Exhibitionist aus Angst vor juristischen Folgen verstecken muss und somit seine Zurschaustellung "aus heiterem Himmel" vornimmt.
Meine Stellungnahme vom 08.08.2001:
Niedersächsisches Justizministerium - Pressestelle - Tel.: 05 11/1 20-50 44 Fax: 05 11/1 20-51 81 E-Mail: Pressestelle@mj.niedersachsen.de Internet: www.niedersachsen.de/MJ1.htm Sehr geehrter Herr F., Ihr Schreiben habe ich an Minister Prof. Dr. Pfeiffer weitergegeben. Kommentierend möchte ich dazu noch bemerken, dass es sich nicht darum handeln kann, eine spezielle Exhibitionistendatei anzulegen oder sexuelle Neigungen zu diskriminieren, wenn sie denn andere nicht beeinträchtigen. Es kann nur darum gehen, diesen Kreis von Verurteilten der allgemeinen BKA-Datenbank hinzuzufügen, denn es steht außer Frage, dass sich die Ermittlungserfolge weiter verbessern ließen, sollten sich die Ergebnisse aus Hessen bestätigen lassen. Die Aufklärungsquote ist in den vergangenen Jahren durch die Rückgriffsmöglichkeit auf gespeichertes DNA-Material bereits deutlich gestiegen. Fehl geht meines Erachtens der Verweis auf die gesellschaftliche Akzeptanz "weiblicher Zeigelust". Äpfel und Birnen sollte man nicht verwechseln - und der Frauenanteil an sexuellen Gewalttaten dürfte bekannt sein. Mit freundlichen Grüßen Dr. Frank Woesthoff - Pressesprecher -
Vielen Dank für Ihr Engagement in dieser Angelegenheit und einer weiteren Rückmeldung Ihrerseits. Sie schreiben u.a. Fehl geht meines Erachtens der Verweis auf die gesellschaftliche Akzeptanz "weiblicher Zeigelust". Äpfel und Birnen sollte man nicht verwechseln - und der Frauenanteil an sexuellen Gewalttaten dürfte bekannt sein. Wenn Sie sich gegen eine "Verwechslung von Äpfel mit Birnen" aussprechen, dann ergibt sich - ungeachtet Ihrer weiteren Ausführungen - die Frage, weshalb der Gesetzgeber den Gleichheitsgrundsatz ins Leben gerufen hat. Berücksichtigen Sie bitte auch, daß die Dunkelziffer sexueller Gewalttaten DURCH Frauen sehr hoch ist, was in der Öffentlichkeit leider verborgen bleibt. Viele männliche Opfer scheuen sich aus verständlichen Gründen, über einen solchen Übergriff zu sprechen. Wenn wir sexuelle Gewalttaten einmal aus dieser Diskussion ausklammern (denn sie sind von der Zeigelust eindeutig zu trennen, ohne einem Gutachten aus Hessen vorgreifen zu wollen), dann ist der von Ihnen verharmloste Verweis auf die gesellschaftliche Akzeptanz "weiblicher Zeigelust" dennoch nicht unbegründet und durchaus angemessen. Die Straffreiheit weiblicher Zeigelust begründet sich im Besonderen auf die "Bedrohung" des Mannes, die von einer Frau angeblich nicht ausgeht. So jedenfalls "argumentierte" einmal das Bundesjustuzministerium als es um die Frage ging, weshalb nur Männer nach § 183 StGB verurteilt werden können. Die Annahme, von einem männlichen Exhibitionisten gehe eine "Bedrohung" aus, hätte im Grunde bereits VOR Inkrafttreten dieses Paragraphen zur Klärung führen müssen, ob exhibitionistische Neigungen denn überhaupt einen Zusammenhang zu Gewalttaten herstellen. Man UNTERSTELLTE es dem männlichen Geschlecht einfach und assoziierte dies mit zurückliegenden sexuellen Übergriffen, die allerdings ganz klar NICHT auf exh. Handlungen zurückzuführen waren. Ich will anhand dieses Beispiels auch deutlich machen, daß Politiker dazu neigen, recherchenlos Gesetzestexte in die Welt zu setzen. Heute, wo der Kindesmißbrauch und die Gewalttaten überhand nehmen, greifen die Gesetzgeber zum letzten Strohhalm (um dem Wähler nicht handlungsunfähig gegenüberzustehen) und klammern sich ausgerechnet an jene, die in der Tat harmlos sind und aus den Erfahrungen der Vergangenheit heraus mit absoluter Sicherheit GEWALTFREI sind. Mit freundlichem Gruss Achim F.
den 11.08.2001 An 30169 Hannover Pressebericht vom
4.8.01
Exhibitionisten
überprüfen Sehr geehrter Herr Minister Prof. Dr. Pfeiffer !Als Gründer und Initiator der 1. deutschen SHGr./ Gesprächskreis für Exhibitionisten (seit März 1988) in Dortmund , bin ich auf das Ergebnis dieser Studie sehr gespannt. Frühere Untersuchungen/Studien haben ergeben, dass Exhibitionisten in der Regel harmlos und ungefährlich sind und waren. Daran hat sich sicherlich auch in jüngster Zeit nichts geändert. Man kann eine Sache bagatellisieren aber auch dramatisieren. Die Medien neigen dazu männlichen Exhibitionismus zu dramatisieren da sich Schauergeschichten nun mal besser verkaufen lassen. So ist bsw die weit verbreitete Ansicht , dass Exhis erschrecken, Angst verbreiten oder Macht demonstrieren wollen und daraus ihren sexuellen Lustgewinn erzielen schlichtweg falsch und unsinnig ja geradezu bösartig. Vor allem sollte man endlich damit aufhören - Exhibitionismus mit schweren Sexualdelikten wie bsw Vergewaltigung in einen Topf zu werfen . Zudem sollte Exhibitionismus vor Kindern klarer getrennt werden als wie vor Erwachsenen ( lt. Gesetz §176/183 wird dies zwar getan, nicht jedoch in unserer Gesellschaft . Denn der größte Teil der Exhis ist hetero Veranlagt und zeigt sich ausschließlich vor erwachsenen Frauen. Wenig bekannt ist auch, dass homosexuelle Exhis kaum Schwierigkeiten haben ihre sexuelle Lust am Zeigen auszuleben, da ihre Zurschaustellungen selten angezeigt werden. Ebenso wie weibl. Vorzeigerinnen ihre exhibitionistische Neigung in unserem Land ausleben können. Weibl. Exhibitionismus wird toleriert ja geradezu erwünscht, ,männl. dagegen kriminalisiert. Da man bekanntlich alles von zwei oder mehreren Seiten betrachten kann, möchte ich Ihnen mein Buch „ Zeigen verboten“ Exhibitionismus : ein verkanntes Problem - mit einigen Zusatz zu Verfügung stellen, um aus der Sicht der Exhis etwas zu erfahren. Ich würde mich freuen, wenn Sie eine Stunde zum lesen opfern könnten und stehe Ihnen bei eventuellen Fragen gerne zu diensten. Mit
freundlichen Gruß e-mail: esseralfred@aol.com
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Stand: 26. Dezember 2002